Home > Ratgeber & Merkblätter > Artikel > Bäuerin: Angestellt oder selbständig?

Teilen

Bäuerin: Angestellt oder selbständig?

Agridea

Die Arbeit der Bäuerin auf dem Betrieb wird oft nicht bezahlt. Dieses Merkblatt zeigt, unter welchen Voraussetzungen sich die Bäuerin gegenüber der Ausgleichskasse als Selbständigerwerbende oder als entlöhnte Angestellte auf dem Betrieb deklarieren und ein eigenes Einkommen erzielen kann.

Vorschau

Loading...

PDF-Download

Todesfall_Sensibilisierungskampagne_campagne-de-sensibilisation

Soziale Absicherung

Haben Sie an alles gedacht? Personenversicherungen und der richtige Aufbau der Altersvorsorge kann einem teilweise herausfordern.